- Die Unterschrift des deutschen Dichters Johann Wolfgang v. Goethe
- Goethes Unterschrift – Eine Signatur, die nicht mehr unter das Urheberrecht fällt
- Internet ist kein rechtsfreier Raum – Urheberrechet beachten!
- Was sind eigentlich Creative Commons (CC)?
Die Unterschrift des deutschen Dichters Johann Wolfgang v. Goethe
Der Herr Goethe wird geliebt oder verflucht oder von beidem etwas. Von den Schülern wohl eher verflucht (nicht von allen), denn wenn es wieder heißt „Faust I“ und „Faust II“ zu lesen und zu interpretieren, dann geht die Mimik nicht gerade in den Bereich von Freude über. Klar, es gibt auch jene, die gern an den Geheimrat aus Weimar zurück denken und wenn der Literaturinteressierte sich später noch einmal mit dessen Texten auseinandersetzt, so wird er sicherlich das ein oder andere Schmankerl entdecken und die großartige Literatur zu würdigen wissen. Was aber hat Johann Wolfgang von Goethe mit dem Urheberrechtsschutz zu tun?
Nun, es folgt …
Es folgt die Unterschrift von Johann Wolfgang von Goethe:
Goethes Unterschrift – Eine Signatur, die nicht mehr unter das Urheberrecht fällt
Diese doch sehr anmutende Unterschrift des Herrn Geheimrats besitzt kein Urheberrechtsschutz mehr und kann demzufolge in Artikel eingebunden werden. Diese Unterschrift von J. W. v. Goethe ist so genannt: „gemeinfrei“
Dies jedenfalls erfährt der Leser bei Wikipedia – Signatur Johann Wolfgang von Goethe.
Warum ist das so, warum ist die Unterschrift von Goethe „gemeinfrei“? Die gesetzliche Schonfrist von 70 Jahren, nach dem Tod des Urhebers ist seit dem Tod von Johann Wolfgang v. Goethe am 22. März 1832 in Weimar abgelaufen, (geb. wurde er am 28. August 1749 in Frankfurt am Main). Daher ist die Unterschrift des Dichters Goethe auch bei Wikipedia „erhältlich“. Wichtig in diesem Zusammenhang zu wissen, ist der Fakt: Nicht nach dem Erscheinen eines Werkes gelten diese 70 Jahre, sondern nach dem Tod des so genannten Urhebers!
Da dies hier ein Literaturblog ist, soll natürlich auch das Thema Urheberrecht bzw. Schutz von geistigem Eigentum von Zeit zu Zeit Beachtung finden bzw. nicht unerwähnt bleiben. Für Kreative, ob Künstler im Musikbereich, Journalisten, Maler oder Autoren ist es äußerst wichtig, dass ihre Rechte und ihre kreative Arbeit geschützt wird. Denn viele Künstler bestreiten ihren Lebensunterhalt durch ihre Werke; dem Akt etwas aus eigener geistiger Leistung erschaffen zu haben. Die oben erwähnten 70 Jahre gelten für die Europäische Union, die USA, Australien und noch weitere Länder.
Internet ist kein rechtsfreier Raum – Urheberrechet beachten!
Das Internet ist ein Hort an Quellen und Informationen. Sprich: Es mangelt nicht an Texten, Bildern, Videos – Informationen aller Art und Formate. Auch hier haben Menschen sich stets kreativ mit bestimmten Thematiken auseinander gesetzt. Alles was geistig in Eigenleistung erschaffen wurde und einen höheren schöpferischen Akt darstellt fällt unter das Urheberrecht. Der ehemalige Verteidigungsminister Theodor zu Gutenberg hat dies in seiner wissenschaftlichen Arbeit am eigenen Leibe zu spüren bekommen und musste sogar seinen Doktortitel abgeben. Für Otto-Normalverbraucher kann es arg teuer werden, wenn Texte und Bilder ohne Einverständnis des Urhebers bzw. des Besitzer der Rechte einfach per „copy and paste“ benutzt werden.
Eine kreative Leistung mit einem Endprodukt entsteht beispielsweise in Form von Bildern (Fotos, Gemälde), Software (Programmierungen) und natürlich von Texten (Kurzgeschichten, Romanauszüge, journalistische Texte, wissenschaftliche Arbeiten et cetera pp.). Diese Leistungen unterliegen, sofern diese nicht im Internet oftmals über CC-Lizenzen frei gegeben wurden, dem Urheberrechtsschutz. Das allseits bekannte Copyright Zeichen steht oftmals als Hinweis für den Leser, das hier Rechte existieren, die möglicherweise bei Benutzung bzw. „Kopie“ verletzt werden können.
Was sind eigentlich Creative Commons (CC)?
Was sind eigentlich CC-Lizenzen? Die Gesellschaft Creative Commons (engl. Schöpferisches Gemeingut) hat im Internet verschiedenen Standard-Lizenzverträge kategorisiert mit deren Hilfe Autoren Nutzern einfache Nutzungsrechte einräumen können. Es existieren Abstufungen der Freiheitsgrade. Bei einigen Werken wird weitgehend völlig auf das Urheberrecht verzichtet, bei anderen gibt es einen Vorbehalt zum Beispiel bei Fotos: Abdruck ja, aber keine Veränderung. Das gleiche gilt oft auch bei Texten.
Auch dieses Literatur-Blog der-tausendfuessler.blog legt Wert auf Kennzeichnung der Texte bei Benutzung oder von Zitaten. Einzelne Texte werden entsprechend gekennzeichnet, wenn sie denn „zur freien Verfügung“ stehen sollten. Folgende Rechte-Module über CC-Lizenzen können dabei Anwendung finden: Creative Commons – Die Rechtemodule
Weitere Informationen zum Dichter Johann Wolfgang von Goethe
- der deutschen Dichters Johann Wolfgang v. Goethe bei Wikipedia
- Alles über Johann Wolfgang von Goethe – planet-wissen.de bei WDR
- Goethe, Johann Wolfgang (von) | frankfurter-personenlexikon.de
- Johann Wolfgang von Goethe: Dichter, Denker, Drückeberger (geo.de)
- Johann Wolfgang von Goethe (literaturwelt.com)
- Goethe-Institut e. V.
(Artikel aktualisiert 14.02.2025)













