„Drei Dinge sollst du im Laufe deines Lebens tun: Ein Kind großziehen, einen Baum pflanzen und ein Buch schreiben.“
(Zitat: Unbekannter Autor)
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Das Literatur-Blog zum Roman
„Drei Dinge sollst du im Laufe deines Lebens tun: Ein Kind großziehen, einen Baum pflanzen und ein Buch schreiben.“
(Zitat: Unbekannter Autor)
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„Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.“
(Mark Twain, US-amerikanischer Schriftsteller und Philosoph)
Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will.
(William Faulkner – amerikanischer Schriftsteller)
„Wenn die Katze ein Pferd wäre, könnte man mit ihr auf Bäume reiten.“
(Heiner Geißler – deutscher Politiker / CDU)
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„Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.“
(Albert Einstein – deutscher Physiker)
„Ein Kleinzitat ist das auszugsweise Zitieren aus einem urheberrechtlich geschützten fremden Text. Das Kleinzitat ist urheberrechtlich zulässig, wenn es einen bestimmten Zweck erfüllt und der Umfang des Zitats dem Zweck entspricht. Legitimer Zweck ist etwa der Beleg von Meinungen oder die Erläuterung von Dargestelltem.“
https://ggr-law.com/urheberrecht/index/kleinzitat/
„Schriftsteller und Dichter erschaffen textliche Werke und können anderen Nutzungsrechte daran einräumen. Verfügt man nicht über diese Nutzungsrechte, so darf man die Werke dieser Urheber grundsätzlich nicht verwenden.“ (firmenpresse.de | ID: 104575)
Dies ist der Teaser einer interessanten Pressemitteilung zum Thema Urheberrecht in Verbindung mit der Verwendung von Kleinzitaten der Partnergesellschaften LADM – Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater).
In der Pressemitteilung des Unternehmens auf firmenpresse.de wird ein kleiner interessanter Fall dargelegt in dem es um einen Rechtsstreit der Erben eines deutschen Schriftstellers mit der Stadt München geht. Außerdem erfährt der Leser, ob es sich nun um einen Rechtsverstoß handelte oder nicht.
Genaueres über den Rechtsstreit zu lesen – einfach hier klicken: Pressemitteilung – Abdruck von Kleinzitaten kann urheberrechtlich unbedenklich sein (firmenpresse.de)
Wie im Fazit der Pressemitteilung angeführt, ist es bei Unwissenheit ratsam einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. So können Rechtsverstöße und Missverständnisse vermieden werden.
Weitere interessante Links zum Thema
„Werden aus einem 116 Zeilen langen Gedicht zwei Zeilen entnommen und beispielsweise als Vorwort für ein Buch anlässlich eines Stadtjubiläums verwendet, liegt darin ein zulässiges urheberrechtliches Kleinzitat.“
https://www.anwalt.de/rechtstipps/urheberrechtliches-kleinzitat_005837.html
(Artikel aktualisiert 21.03.2025)