Zitat: Sokrates

„Scio me nihil scire.“ (Latein) – „Ich weiß, dass ich nichts weiß.“

auch: „Scio nescio“ (Latein)

Original: „Εν οίδα οτι ουδέν οίδα.“ (griechisch)

(nach Sokrates, griechischer Philosoph 469 v. Chr. – 399 v. Chr.)

Zitat: Unbekannter Autor

Wer ist der Autor?

„Drei Dinge sollst du im Laufe deines Lebens tun: Ein Kind großziehen, einen Baum pflanzen und ein Buch schreiben.“

Zitat: Unbekannter Autor

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Zitat: Mark Twain

„Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.“

(Mark Twain, US-amerikanischer Schriftsteller und Philosoph)

Thema Urheberrecht – Das Kleinzitat

Kann der Abdruck von Kleinzitaten urheberrechtlich unbedenklich sein?

„Ein Kleinzitat ist das auszugsweise Zitieren aus einem urheberrechtlich geschützten fremden Text. Das Kleinzitat ist urheberrechtlich zulässig, wenn es einen bestimmten Zweck erfüllt und der Umfang des Zitats dem Zweck entspricht. Legitimer Zweck ist  etwa der Beleg von Meinungen oder die Erläuterung von Dargestelltem.“

https://ggr-law.com/urheberrecht/index/kleinzitat/

Ein interessanter Fall in Bezug auf das Urheberrecht und das Thema Kleinzitat

„Schriftsteller und Dichter erschaffen textliche Werke und können anderen Nutzungsrechte daran einräumen. Verfügt man nicht über diese Nutzungsrechte, so darf man die Werke dieser Urheber grundsätzlich nicht verwenden.“ (firmenpresse.de | ID: 104575)

Dies ist der Teaser einer interessanten Pressemitteilung zum Thema Urheberrecht in Verbindung mit der Verwendung von Kleinzitaten der Partnergesellschaften LADM – Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater).

In der Pressemitteilung des Unternehmens auf firmenpresse.de wird ein kleiner interessanter Fall dargelegt in dem es um einen Rechtsstreit der Erben eines deutschen Schriftstellers mit der Stadt München geht. Außerdem erfährt der Leser, ob es sich nun um einen Rechtsverstoß handelte oder nicht.

Genaueres über den Rechtsstreit zu lesen – einfach hier klicken: Pressemitteilung – Abdruck von Kleinzitaten kann urheberrechtlich unbedenklich sein (firmenpresse.de)

Bei Unwissenheit macht eine Rechtsberatung immer Sinn

Wie im Fazit der Pressemitteilung angeführt, ist es bei Unwissenheit ratsam einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. So können Rechtsverstöße und Missverständnisse vermieden werden.

Weitere interessante Links zum Thema

„Werden aus einem 116 Zeilen langen Gedicht zwei Zeilen entnommen und beispielsweise als Vorwort für ein Buch anlässlich eines Stadtjubiläums verwendet, liegt darin ein zulässiges urheberrechtliches Kleinzitat.“ 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/urheberrechtliches-kleinzitat_005837.html

(Artikel aktualisiert 21.03.2025)

Egal was passiert …

… ärgert Euch nicht, ärgert die andern!

Motto: Ärgert Euch nicht, ärgert die anderen.

Das ist kein Tausendfüßler
Bild: Das ist kein Tausendfüßler!

Eigentlich heißt ja der Spruch, den mir einmal ein Journalist bei meinem Volontariat bei einer Tageszeitung sagte: „Jens! Ärgere dich nicht, ärgere die anderen!“

Das war ein gut gemeinter Rat mit Schulterklopfer sich nicht über alles und jede Kleinigkeit zu ärgern. Es war eine Zeit, die gar nicht so einfach für mich war. Aber im Nachgang voller Erfahrungen und einem Abschnitt, der mich geprägt hat.

Es war ein gute gemeinter Rat zu erkennten, dass so viel im Leben passiert, was man nicht unmittelbar beeinflussen oder direkte ändern kann. Es lebt sich auch etwas entspannter, wenn man nicht „aus jeder Mücke einen Elefanten macht„. Und da haben wir schon wieder, die nächste Redewendung!

Bevor ich jetzt in eine endlose Schleife von weiteren Sprichwörtern, Zitaten, Anekdoten und Redewendungen verfalle, sage ich im positiven Sinne:

Ärgert Euch nicht, ärgert die anderen!

Nehmt es nicht so schwer und bleibt lieb bei allen Dingen, die macht!

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