Urheberrecht – Das Kürzel COPYRIGHT: Wie lautet die Tastenkombination für das Copyright-Zeichen?

Zeichen für Copyright
Zeichen für Copyright

Sinn und Zweck des Copyright-Zeichens

In der Kreativwirtschaft gebrauchen Autoren, Texter, Konzepter, Musiker, etc. das Copyright-Zeichen, um auf ihre Kreativleistung hinzuweisen. Es dient auch dazu für sich selbst sicher zu stellen, dass bei Benutzung ein entsprechendes Entgelt für das schon fertige Produkt (z. B. Text, Bild, Melodie, etc.) anfällt. Bei einem Autor beispielsweise steckt eben eine kreative Leistung in Form eines Textes dahinter. Das kann ein ganzer Roman oder auch nur ein Artikel oder ein echt witziger Claim für die Werbung sein. Dafür wurde Zeit investiert, auf die nötige Inspiration gewartet und mit Worten gekonnt jongliert bzw. mit erworbenen oder recherchiertem Fachwissen ein Endprodukt mit Mehrwert erstellt. Genau diese Leistung sollte von jedem Menschen respektiert und honoriert werden. Schließlich müssen auch „die Kreativen“ von etwas Leben.

Wie lautet nun die Tastenkombination für das Copyright-Zeichen?

Das Zeichen für Copyright in der Tastenkombination

Es gibt verschiedene Möglichkeiten via Computer seine Kreativleistung – geistiges Eigentum – zu kennzeichnen:

  1. über Microsoft Word – [ALT] + 0169 oder [ALT] + 184 auf dem Nummernblock der Tastatur
  2. auf Notebook-Tastaturen besteht die Möglichkeit über die Fn-Taste das Copyright-Zeichen zu generieren
  3. Copyright für Mac Computer: „ALT“ und „G“.
  4. in Microsoft Word funktioniert z. B. auch „ALT GR + C“.
  5. wenn alles nicht hilft oder gerade machbar ist, dann kann sich der Kreative mit der einfachen Zeichenzusammensetzung (c) bedienen

Autoren und andere Kreative in Brot und Lohn

Wer liest nicht gern ein Buch und lässt sich von der Geschichte fesseln? Wer geht nicht gern mit dem Partner ins Kino und taucht ab in eine andere Welt in Form eines Buches und wer mag es nicht bei einem Lied zu tanzen oder zu entspannen? Autoren müssen und wollen von ihren Produkten leben. Vor allem wollen sie ja weiterhin ihren Beruf, ihre Berufung ausüben und das nächste Projekt verwirklichen. Daher ist es nur fair, wenn diese Kreativ-Leistung anerkannt und entsprechend honoriert wird. Bei Autoren sind es oft die Tantiemen oder die weiteren Verwertungsrechte (Urheberrecht §15 UrhG, Regelung in den §§ 16-22), die ihr geistiges Eigentum schützen und ihnen eine Basis zum Leben geben. Das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ kann jeder Interessiert auch im Internet nachlesen.

Andere Artikel zum Thema Urheberrecht auf dem Blog „Der Tausendfüßler“:

 (Artikel aktualisiert: 17.02.2025)

Urheberrecht – Die Signatur des Herrn Geheimrats Johann Wolfgang von Goethe

  1. Die Unterschrift des deutschen Dichters Johann Wolfgang v. Goethe
  2. Goethes Unterschrift – Eine Signatur, die nicht mehr unter das Urheberrecht fällt
  3. Internet ist kein rechtsfreier Raum – Urheberrechet beachten!
  4. Was sind eigentlich Creative Commons (CC)?
    1. Weitere Informationen zum Dichter Johann Wolfgang von Goethe

Die Unterschrift des deutschen Dichters Johann Wolfgang v. Goethe

Der Herr Goethe wird geliebt oder verflucht oder von beidem etwas. Von den Schülern wohl eher verflucht (nicht von allen), denn wenn es wieder heißt „Faust I“ und „Faust II“ zu lesen und zu interpretieren, dann geht die Mimik nicht gerade in den Bereich von Freude über. Klar, es gibt auch jene, die gern an den Geheimrat aus Weimar zurück denken und wenn der Literaturinteressierte sich später noch einmal mit dessen Texten auseinandersetzt, so wird er sicherlich das ein oder andere Schmankerl entdecken und die großartige Literatur zu würdigen wissen. Was aber hat Johann Wolfgang von Goethe mit dem Urheberrechtsschutz zu tun?

Nun, es folgt …

Es folgt die Unterschrift von Johann Wolfgang von Goethe:

Signatur - Johann Wolfgang Goethe
Signatur – Johann Wolfgang Goethe

Goethes Unterschrift – Eine Signatur, die nicht mehr unter das Urheberrecht fällt

Diese doch sehr anmutende Unterschrift des Herrn Geheimrats besitzt kein Urheberrechtsschutz mehr und kann demzufolge in Artikel eingebunden werden. Diese Unterschrift von J. W. v. Goethe ist so genannt: „gemeinfrei“

Dies jedenfalls erfährt der Leser bei Wikipedia – Signatur Johann Wolfgang von Goethe.

Warum ist das so, warum ist die Unterschrift von Goethe „gemeinfrei“? Die gesetzliche Schonfrist von 70 Jahren, nach dem Tod des Urhebers ist seit dem Tod von Johann Wolfgang v. Goethe am 22. März 1832 in Weimar abgelaufen, (geb. wurde er am 28. August 1749 in Frankfurt am Main). Daher ist die Unterschrift des Dichters Goethe auch bei Wikipedia „erhältlich“. Wichtig in diesem Zusammenhang zu wissen, ist der Fakt: Nicht nach dem Erscheinen eines Werkes gelten diese 70 Jahre, sondern nach dem Tod des so genannten Urhebers!

Da dies hier ein Literaturblog ist, soll natürlich auch das Thema Urheberrecht bzw. Schutz von geistigem Eigentum von Zeit zu Zeit Beachtung finden bzw. nicht unerwähnt bleiben. Für Kreative, ob Künstler im Musikbereich, Journalisten, Maler oder Autoren ist es äußerst wichtig, dass ihre Rechte und ihre kreative Arbeit geschützt wird. Denn viele Künstler bestreiten ihren Lebensunterhalt durch ihre Werke; dem Akt etwas aus eigener geistiger Leistung erschaffen zu haben. Die oben erwähnten 70 Jahre gelten für die Europäische Union, die USA, Australien und noch weitere Länder.

Internet ist kein rechtsfreier Raum – Urheberrechet beachten!

Das Internet ist ein Hort an Quellen und Informationen. Sprich: Es mangelt nicht an Texten, Bildern, Videos – Informationen aller Art und Formate. Auch hier haben Menschen sich stets kreativ mit bestimmten Thematiken auseinander gesetzt. Alles was geistig in Eigenleistung erschaffen wurde und einen höheren schöpferischen Akt darstellt fällt unter das Urheberrecht. Der ehemalige Verteidigungsminister Theodor zu Gutenberg hat dies in seiner wissenschaftlichen Arbeit am eigenen Leibe zu spüren bekommen und musste sogar seinen Doktortitel abgeben. Für Otto-Normalverbraucher kann es arg teuer werden, wenn Texte und Bilder ohne Einverständnis des Urhebers bzw. des Besitzer der Rechte einfach per „copy and paste“ benutzt werden.

Eine kreative Leistung mit einem Endprodukt entsteht beispielsweise in Form von Bildern (Fotos, Gemälde), Software (Programmierungen) und natürlich von Texten (Kurzgeschichten, Romanauszüge, journalistische Texte, wissenschaftliche Arbeiten et cetera pp.). Diese Leistungen unterliegen, sofern diese nicht im Internet oftmals über CC-Lizenzen frei gegeben wurden, dem Urheberrechtsschutz. Das allseits bekannte Copyright Zeichen steht oftmals als Hinweis für den Leser, das hier Rechte existieren, die möglicherweise bei Benutzung bzw. „Kopie“ verletzt werden können.

Was sind eigentlich Creative Commons (CC)?

Was sind eigentlich CC-Lizenzen? Die Gesellschaft Creative Commons (engl. Schöpferisches Gemeingut) hat im Internet verschiedenen Standard-Lizenzverträge kategorisiert mit deren Hilfe Autoren Nutzern einfache Nutzungsrechte einräumen können. Es existieren Abstufungen der Freiheitsgrade. Bei einigen Werken wird weitgehend völlig auf das Urheberrecht verzichtet, bei anderen gibt es einen Vorbehalt zum Beispiel bei Fotos: Abdruck ja, aber keine Veränderung. Das gleiche gilt oft auch bei Texten.

Auch dieses Literatur-Blog der-tausendfuessler.blog legt Wert auf Kennzeichnung der Texte bei Benutzung oder von Zitaten. Einzelne Texte werden entsprechend gekennzeichnet, wenn sie denn „zur freien Verfügung“ stehen sollten. Folgende Rechte-Module über CC-Lizenzen können dabei Anwendung finden: Creative Commons – Die Rechtemodule

Weitere Informationen zum Dichter Johann Wolfgang von Goethe

(Artikel aktualisiert 14.02.2025)

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