Kreativer Bettler in der Berliner S-Bahn mit ausgewählten Gedichten
Es ist schon ein Weilchen her, aber der Vierzeiler eines Obdachlosen, der in der S-Bahn zwischen Warschauer Straße und Hauptbahnhof mitfuhr, geht mir einfach nicht mehr aus dem Kopf. Hab im Stillen interessiert gelauscht und mir das letzte seiner Gedichte schnell noch im Smartphone notiert. Warum? Nun, weil mir dieser Vierzeiler ein Lächeln auf die Lippen zauberte und irgendwie lustig, irgendwie … total peppig klang; trotz leichter melancholischer Note.
Ich saß so da, in der vollen S-Bahn und hörte einen Mann vor sich hinbrabbeln. Es war ein älterer Mann, ein Obdachloser aus Berlin, der für zwei Stationen hintereinander weg Sprüche, Gedichte und kleine Anekdoten rezitierte. Er war nicht gut anzusehen, aber das hat ja nichts zu sagen und wir wissen alle, dass das Leben auf der Straße mit Sicherheit kein Ponyhof ist. Ich glaube, die wenigsten Mitfahrer haben genau hingehört. Wenn sie es denn getan hätten, dann wäre wohl auch dieses kleine lyrische Gedicht am Ende an ihre Ohren gedrungen und hätte ein Lächeln über ihre Lippen gezaubert – so wie es bei mir der Fall war.
Ein Gedicht von Johann Wolfgang von Goethe?
Angeblich soll das Gedicht, der aufgesagte Spruch, dieser echt lustige Kalauer in der S-Bahn am Feierabend von Johann Wolfgang von Goethe sein. Irgendetwas in dieser Richtung hatte der obdachlose Herr am Ende noch in seinen Bart gemurmelt. Sollte ich bei der Recherche danach fündig werden zu welchem Autor der Vierzeiler wirklich gehört, werde ich dies in der Kommentarfunktion oder hier im Artikel direkt vermerken. Möglicherweise ist das Gedicht ja auch der Kreativität des Obdachlosen entsprungen? Ich bin mir nicht sicher. Die Leser meines Blogs, die den lyrischen Text erkennen und zuordnen können, sind herzlichst aufgefordert das Geheimnis um dieses Gedicht zu lüften. Vielen Dank und nun viel Spaß beim Lesen des angeblichen Gedichtes von Herrn Geheimrat Johann Wolfgang von Goethe.
Der Vierzeiler des rezitierenden Berliner-Obdachlosen:
Man müsste noch mal 20 sein, verliebt und blonde Locken, dann dürft die Butter auch mal ranzig sein, und der Toast schmeckt auch mal trocken.
Die Unterschrift des deutschen Dichters Johann Wolfgang v. Goethe
Der Herr Goethe wird geliebt oder verflucht oder von beidem etwas. Von den Schülern wohl eher verflucht (nicht von allen), denn wenn es wieder heißt „Faust I“ und „Faust II“ zu lesen und zu interpretieren, dann geht die Mimik nicht gerade in den Bereich von Freude über. Klar, es gibt auch jene, die gern an den Geheimrat aus Weimar zurück denken und wenn der Literaturinteressierte sich später noch einmal mit dessen Texten auseinandersetzt, so wird er sicherlich das ein oder andere Schmankerl entdecken und die großartige Literatur zu würdigen wissen. Was aber hat Johann Wolfgang von Goethe mit dem Urheberrechtsschutz zu tun?
Nun, es folgt …
Es folgt die Unterschrift von Johann Wolfgang von Goethe:
Signatur – Johann Wolfgang Goethe
Goethes Unterschrift – Eine Signatur, die nicht mehr unter das Urheberrecht fällt
Diese doch sehr anmutende Unterschrift des Herrn Geheimrats besitzt kein Urheberrechtsschutz mehr und kann demzufolge in Artikel eingebunden werden. Diese Unterschrift von J. W. v. Goethe ist so genannt: „gemeinfrei“
Warum ist das so, warum ist die Unterschrift von Goethe „gemeinfrei“? Die gesetzliche Schonfrist von 70 Jahren, nach dem Tod des Urhebers ist seit dem Tod von Johann Wolfgang v. Goethe am 22. März 1832 in Weimar abgelaufen, (geb. wurde er am 28. August 1749 in Frankfurt am Main). Daher ist die Unterschrift des Dichters Goethe auch bei Wikipedia „erhältlich“. Wichtig in diesem Zusammenhang zu wissen, ist der Fakt: Nicht nach dem Erscheinen eines Werkes gelten diese 70 Jahre, sondern nach dem Tod des so genannten Urhebers!
Da dies hier ein Literaturblog ist, soll natürlich auch das Thema Urheberrecht bzw. Schutz von geistigem Eigentum von Zeit zu Zeit Beachtung finden bzw. nicht unerwähnt bleiben. Für Kreative, ob Künstler im Musikbereich, Journalisten, Maler oder Autoren ist es äußerst wichtig, dass ihre Rechte und ihre kreative Arbeit geschützt wird. Denn viele Künstler bestreiten ihren Lebensunterhalt durch ihre Werke; dem Akt etwas aus eigener geistiger Leistung erschaffen zu haben. Die oben erwähnten 70 Jahre gelten für die Europäische Union, die USA, Australien und noch weitere Länder.
Internet ist kein rechtsfreier Raum – Urheberrechet beachten!
Das Internet ist ein Hort an Quellen und Informationen. Sprich: Es mangelt nicht an Texten, Bildern, Videos – Informationen aller Art und Formate. Auch hier haben Menschen sich stets kreativ mit bestimmten Thematiken auseinander gesetzt. Alles was geistig in Eigenleistung erschaffen wurde und einen höheren schöpferischen Akt darstellt fällt unter das Urheberrecht. Der ehemalige Verteidigungsminister Theodor zu Gutenberg hat dies in seiner wissenschaftlichen Arbeit am eigenen Leibe zu spüren bekommen und musste sogar seinen Doktortitel abgeben. Für Otto-Normalverbraucher kann es arg teuer werden, wenn Texte und Bilder ohne Einverständnis des Urhebers bzw. des Besitzer der Rechte einfach per „copy and paste“ benutzt werden.
Eine kreative Leistung mit einem Endprodukt entsteht beispielsweise in Form von Bildern (Fotos, Gemälde), Software (Programmierungen) und natürlich von Texten (Kurzgeschichten, Romanauszüge, journalistische Texte, wissenschaftliche Arbeiten et cetera pp.). Diese Leistungen unterliegen, sofern diese nicht im Internet oftmals über CC-Lizenzen frei gegeben wurden, dem Urheberrechtsschutz. Das allseits bekannte Copyright Zeichen steht oftmals als Hinweis für den Leser, das hier Rechte existieren, die möglicherweise bei Benutzung bzw. „Kopie“ verletzt werden können.
Was sind eigentlich Creative Commons (CC)?
Was sind eigentlich CC-Lizenzen? Die Gesellschaft Creative Commons (engl. Schöpferisches Gemeingut) hat im Internet verschiedenen Standard-Lizenzverträge kategorisiert mit deren Hilfe Autoren Nutzern einfache Nutzungsrechte einräumen können. Es existieren Abstufungen der Freiheitsgrade. Bei einigen Werken wird weitgehend völlig auf das Urheberrecht verzichtet, bei anderen gibt es einen Vorbehalt zum Beispiel bei Fotos: Abdruck ja, aber keine Veränderung. Das gleiche gilt oft auch bei Texten.